KB Fragen

Der Kirchenbeitrag, in Deutschland die Kirchensteuer, wird bei uns nicht vom Finanzamt vom Gehalt abgezogen und der Kirche weitergeleitet. Wir als Pfarrgemeinde sind verantwortlich, berechtigt und verpflichtet, diesen bei den kirchenbeitragspflichtigen Pfarrgemeindegliedern einzufordern. Im Internet gibt es dazu viele Informationen. Für unsere Pfarrgemeinde  ist der Pfarrgemeindeverband als Kirchenbeitragsstelle beauftragt, diese Arbeit auszuführen. Wir wollen hier festhalten, dass wir Sie um einen fairen und solidarischen Beitrag bitten, damit wir unsere pastorale, diakonische, kulturelle Arbeit ausführen können. Jegliche Missstimmung können Sie per Telefonat mit uns diskret und persönlich besprechen. Der Kontakt ist für uns ganz  wichtig!

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